26.04.2020rss_feed

25.04.2020 - kurzfristige Veränderungen der Vorgaben für die Notbetreuung

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

 

Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

 

Anmeldung für die Notgruppe

Sollten Sie aufgrund der Änderung Anspruch auf einen Platz in unserer Notbetreuung haben und diesen auch nutzen müssen, schicken Sie uns bitte umgehend eine Email an ggs-carl-sonnenschein@arcor.de.

Hier müssen sie folgende Angaben VOLLSTÄNDIG mitteilen:

  • Name des Kindes
  • Telefonnummer für kurzfristige Erreichbarkeit
  • Erklärung, dass Sie alleinerziehend und berufstätig (oder in einer Abschlussprüfung) sind
  • Klasse
  • Tage an denen die Notbetreuung erforderlich ist
  • Zeiten für JEDEN einzelnen Betreuungstag

Füllen Sie das Formular aus und geben es in der Schule ab. Es genügt nicht das Schreiben am ersten Betreuungstag mitzubringen. (Die Bescheinigung des Arbeitgebers muss unmittelbar nachgereicht werden.)

Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, wann die Notbetreuung für Ihr Kind starten kann.

 

21.04.2020 -

Findet auch am Wochenende eine Notbetreuung statt?

Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26.04. 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.

Findet auch in den Ferien und an Feiertagen eine Notbetreuung statt?

Nein. Mit dem Ende der Osterferien endet zunächst auch die Notbetreuung in Ferienzeiten. An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

 

16.04.2020 - Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und soll ab dem 23.04.2020 in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet werden.

Sollte sich durch diese Erweiterung ein neuer oder geänderter Betreuungsbedarf ergeben, melden Sie sich bitte per Email (ggs-carl-sonnenschein@arcor.de).

Liste der erweiterten Berufsgruppen 16.04.2020

 

20.03.2020 - Das Schulministerium hat folgende Änderungen hinsichtlich der Notbetreuung bekannt gegeben. Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts

Ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.